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ZeitLebensZeiten
Version 02.00.5
© ZeitLebensZeiten
2007 ff.
 

Bertha Ludolph
Bertha Thomas um 1910


Die spätere Frau von Wilhelm Thomas, Bertha Ludolph, stammte aus Limburg. Sie war die Tochter des Fabrikanten Friedrich Wilhelm Ludolph und seiner Frau Sophia Schulte.

Von 1869 bis 1878 war sie mit Max Groschuff verheiratet und bekam mit ihm 4 Kinder, von denen offenbar nur drei über die Geburtsbeurkundung durch weitere Nachweise lange gelebt haben..

Von 1881 an war sie mit Wilhelm Jacob Thomas bis zu dessen Tod im Jahr 1913 verheiratet. Mit ihm bekam sie einen Sohn, Paul Thomas.

 

 Bertha Ludolph war in erster Ehe mit dem Apotheker Max Groschuff verheiratet.

Unter dem 16. September 1869 ist im Ehebuch der Evangelischen Kirche Siegen ein Eintrag zu finden, der die Proklamation der Ehe zwischen Max Groschuff und Bertha Ludolph zum Inhalt hat und die mit der „Dimittierung“ ausgesprochene Erlaubnis, die Trauung an anderem Ort, wahrscheinlich in Limburg an der Lenne vornehmen zu lassen.
 

Vorfahren von Max Groschuff

Der Eheproklamation aus dem Jahre 1869 gibt  Auskunft über die Eltern von Der Vater von Max Groschuff , Johann Christian Ludwig Groschuff war im Jahre 1869 Stadtgerichtsrat in Lüben.

"Es gibt/gab neben zwei kleineren Gemeinden dieses Namens (bei Isernhagen/Hannover und bei Bleckede/Lündeburg) zwei Städte in Schlesien (Regbez. Liegnitz, Prov. Schlesien) und im Kreis Deutsch-Krone (Regbez. Marien-werder, Westpreußen). Vermutlich handelt es sich um eine der beiden letzt-genannten Städte, darauf deutet die Amtsbezeichnung Stadtgerichtsrath von Groschuffs Vater".

Bei späteren Familienterminen wird der Vater von Max Groschuff als in Berlin wohnhaft genannt. [Quelle: Kirchenarchiv Siegen, 15.11.2007]

Der Kauf der Hirsch-Apotheke

Unter den nachgelassenen Papieren von Wilhelm Jacob Thomas und seiner Frau Bertha war auch der Kaufvertrag vom 1. Juni 1869 zur Hirsch-Apotheke in Siegen zu finden, den Max Groschuff mit finanzieller Unterstützung des Vaters seiner Frau/ Braut, Friedrich Wilhelm Ludolph mit dem Verkäufer Max Wrede schließen konnte. Ein Vertrag also vor dem Eheschluß Ludolph-Groschuff.

Dieser Vertrag ist ein sehr detaillierte, die damaligen Verhältnisse im Haus gut beschreibender Vertrag, der ausweist, dass die Finanzierung sehr wohl durchdacht und vor allem gestreckt war. Schwiegervater Friedrich Wilhelm Ludolph steuerte Aktien im Werte von 10.000 Talern bei und hat so wohl den Kauf überhaupt erst möglich gemacht. Der Vertrag wurde gültig mit dem zustimmenden Bescheid der Regierung in Münster.

Verhandelt zu Siegen am ersten Juni im Jahre Eintausend achthundert neun und sechzig.
Vor mir, dem in Siegen wohnenden Notar Carl Friedrich Marro und den zugezogenen Zeugen: Schlossermeister Eberhard Münker und Schreinermeister Eduard Born, beide hier wohnhaft, welchen, mir dem Notar, keiner der nach den Paragraphen fünf bis neun des Gesetzes vom elften Juli Eintausend achthundert fünf und vierzig von der Theilnahme an dieser Verhandlung ausschließenden Verhältnis entgegensteht, erschienen heute
- der Apotheker Herr Julius Wrede hier wohnhaft, dem Notar persönlich bekannt und dispositionsfähig und

- der Apotheker Herr Max Groschuff, zuletzt in Limburg wohnhaft, dem Notar nicht persönlich bekannt, jedoch von dem ihm persönlich bekannten, von dem Herrn Groschuff gestallten Apotheker Herrn Ernst Creveraux von hier als derjenige anerkannt, welcher zu sein er erklärte, und ebenfalls nach seiner unbedenklichen Angabe dispositionsfähig. Herr Creveraux hat nach Verlesung und Genehmigung dieses Vermerks denselben eigenhändig vollzogen. Unterschrift: E Creveraux.
- ferner der Rentner Herr Friedrich Wilhelm Ludolph aus Limburg an der Lenne, dem Notar nicht persönlich bekannt, seiner Angabe zufolge dispositionsfähig, welcher zum Nachweis seiner Identität sich auf einen mit seiner Adresse versehenen vorgelegten Brief bezog, und schlossen folgenden Vertrag ab:

Der Herr Julius Wrede verkauft an den Herren Max Groschuff die in der Gemeinde Siegen gelegenen  Immobilien:
Flur A Nummer 1387 (dreizehnhundert sieben und achtzig) in der Hinterstraße, Garten, neun Ruthen fünf und zwanzig Fuß
Flur A Nummer 1392 (dreizehnhundert zwei und neunzig) daselbst Garten ein und zwanzig Ruthen drei und dreißig Fuß;
Flur A Nummer 1416/1 (vierzehnhundert sechszehn/eins) auf dem Markt, Garten, zwei Ruthen fünf und achtzig Fuß;
Flur A Nummer 1416/2 (vierzehnhundert sechszehn/2) daselbst Hofraum, zwei Ruthen sieben und dreißig Fuß, und
Flur A Nummer 1417 (vierzehnhundert siebzehn) daselbst Hausraum nebst Wohnhaus neun Ruthen achtundneunzig Fuß nebst der in diesem Hausbisher betriebenen auf einer persönlichen Concession betriebenen Apothekem bestehend in den sämmtlichen in dem bisherigen Lokal befestigten und unbefestigten Apothekergerätschaften, Utensilien, Gefäßen und Warenvorräten, letzteren jedoch nach Abzug derjenigen, welche bei dem Betrieb der Apotheke bis zur Übernahme des Betriebes seitens der Käufer von dem Verkäufer noch verbraucht werden mit Ausschluss der [?] und [?] für den auf Fünf und vierzig tausend Thaler festgesetzten Kaufpreis, von welchem zwölftausend Thaler auf die Immobilien und drei und dreißig tausend Thaler auf die Apotheke fallen.

Die Übergabe soll am ersten Juli dieses Jahres stattfinden; wofür an demselben Tage sollen auf den Kaufpreis zehntausend Thaler bezahlt werden. Die demnächst verbleibenden Fünf und dreißigtausend Thaler werden folgendermassen abgetragen:
In den nächsten zehn Jahren vom ersten Juli dieses Jahres gerechnet werden zehntausend Thaler bezahlt; außer dieser Summe, aber nach Ablauf von fünf Jahren vom ersten Juli dieses Jahres gerechnet, fünftausend Thaler und nach Ablauf von weiteren fünf Jahren wiederum fünftausend Thaler; der dann noch verbleibende Rest von fünf und zwanzig tausend Thaler bleibt bis zu einer halbjährigen Kündigung stehen; diese Kündigung darf aber erst nach Ablauf von fünfzehn Jahren vom ersten Juli dieses Jahres gerechnet stattfinden. Der ganze Kaufpreis, soweit er an ersten Juli dieses Jahres nicht bezahlt wird, wird mit 5 vom Hundert und Jahr in halbjährigen Raten verzinst.
Für die in den ersten zehn Jahren nach dem ersten Juli dieses Jahres zahlbaren zehn tausend Thaler verpflichtet sich Herr Friedrich Wilhelm Ludolph dem Verkäufer Herrn Julius Wrede Actien des Bochumer Gussstahlvereins und Actien des Hörder Hütten- und Bergwerksvereins im Nominalwerth, von jeder Art Actien die Hälfte, bis zu der Summe von zehntausend Thaler als Faustpfand einzuhändigen und verbürgt sich zugleich für diese Summe mit den Zinsen und Kosten persönlich, behält sich aber das Recht vor, die verpfändeten Actien jeder Zeit gegen andere umzutauschen, welche nach dem Nennwerth zu berechnen sind, falls sie von der Kölner oder Berliner Börse über pari stehen, nach dem dort notierten Courswerth aber, wenn sie unter pari stehen.
Für die hierdurch noch nicht sichergestellten fünf und zwanzig tausend Thaler mit Zinsen und Kosten setzt der Käufer die gekauften Immobilien zur Hypothek und bewilligt deren Eintragung, welche von beiden Contrahenten zugleich mit der Besitzumschreibung vorzunehmen beantragt wird.

Hinsichtlich der dem Käufer bewilligten Zahlungsfristen sind die Contrahenten übereingekommen, dass sie auch den Erben des Käufers bewilligt sein sollen, wenn solche diese Apotheke übernehmen und solange sie in deren Besitz bleiben; wenn aber der Käufer ganz aufhört, Eigenthümer der Apotheke zu sein, soll der alsdann noch rückständige Kaufpreis sofort fällig sein.
Zu dem verkauften Wohnhause sollen auch die Mobilien, welche sich in dem Geschäftszimmer und in dem Zimmer zwischen der Apotheke und dem Laboratorium befinden, gehören; dagegen behält sich der Verkäufer folgende Gegenstände, welche als [?]stücke angesehen werden könnten, vor: die sämmtlichen Gartentische, Gartenstühle und Gartenbänke; die Eckbrettchen in sämmtlichen Zimmern des Wohnhauses;die im ersten Stockwerk desselben befindliche Kochmaschine, den im zweiten Stock und  zwar in dem hinteren westlichen Zimmer befindlichen Ofen und die Gaslampe daselbst; die in demselben Stock auf dem Gang befindlichen zwei übereinander stehende Schränke und den Schrank neben denselben; den in dem hinteren Zimmer nach Osten in demselben Stock befindlichen befestigten Bücherschrank und einen anderen Schrank daselbst sowie den Eckschrank in der Kinderstube in dem vorderen Zimmer; im dritten Stock den Ofen in dem Saal und den Kronleuchter.
Die im Hause befindliche Gasuhr gehört nicht zu dem Hause und von dem Hause aus benutzte Düngerstätte übernimmt der Käufer an Stelle des Verkäufers; sie gehört der Gemeinde Siegen und es muß der Käufer des Hauses die dafür zu entrichtende Abgabe übernehmen, wie auch die noch rückständigen Kosten für die Einrichtung derselben.

Der Käufer tritt den Gehülfen des Verkäufers gegenüber in die Verbindlichkeiten ein, welche dem Verkäufer obliegen. Dem Verkäufer bleibt die Wohnung in dem verkauften Hauses bis zum ersten August dieses Jahres vorbehalten; dem Käufer aber werden zu seiner Wohnung zwei Zimmer nach in dem zweiten Stockwerk des Hauses eingeräumt. Die Contrahenten kommen sodann auch darüber überein, dass es dem Käufer gestattet ist, zu jeder Zeit, jedoch nach einmonatlicher Kündigung, Beträge von fünf hundert Thalern oder mehr auf den [?] Kaufpreis abzutragen und dass dadurch die Einräumung der Hypothek mit allem was zu derselben gehört außer den bezeichneten Immobilien, zur Sicherheit für Kapital, Zinsen und Kosten bestellt und in der Hypothek begriffen sein soll. Der Käufer verzichtet hiermit ausdrücklich auf das Recht, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte anzufechten, sodaß, wenn der Kaufpreis auf den doppelten Werth der verkauften Gegenstände übersteigt, der Kauf doch nicht anfochten werden soll.
Der Verkäufer leistet dem Käufer Gewähr für das Eigenthum und die Hypothenfreiheit für die verkauften Gegenstände nicht aber für die angegebene Größe der Immobilien.
Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Königlichen Regierung in Arnsberg geschlossen. Er soll bei derselben beantragt werden, dem Käufer die Übernahme und den Betrieb der verkauften Apotheke zu gestatten; im Fall dieses versagt wird, ist kein Theil von dem Vertrag gebunden und es der Werthstempel zu dem Vertrag erst auf der von der Königlichen Regierung ertheilten Genehmigung zu dem selben verwandt werden. Die Kosten dieses einmal für beide Theile auszufertigenden Vertrages werden von dem Käufer getragen. Julius Wrede Max Groschuff F.W. Ludolph
Daß vorstehende Verhandlung so, wie sie niedergeschrieben wurde, statt gefunden hat, dass sie in Gegenwart des Notras und der Zeugen den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterzeichnet worden ist, wird hierdurch attestiert Eberhard Münker,  Eduard Born  , Carl Friedrich Marro. Vorstehende in das Register unter Nummer 96 Jahr 1869 eingetragene Verhandlung wird hierdurch für den Apotheker Max Groschuff in Limburg ausgefertigt. Siegen, den ersten Juni Eintausend achthundert neun und sechzig. Carl Friedrich Marro

Aufgrund dieses Vertrages beantragte Max Groschuff am 9.6. 1869, ihm die Konzession der Wredeschen Apotheke zu übertragen. Er erhielt sie am 24.6.1869.

Damit war der Grundstein gelegt für die Erwerbstätigkeit von Max Groschuff und seiner Frau, die im Jahr 1847 geboren, mit ihren 22 Jahren im Jahre 1869 etwa ein Jahr später ihr erstes Kind Elisabeth bekommen sollte, dem dann in der Ehe mit Max Groschuff noch drei weitere bis 1878 folgen sollten.

Zunächst galt es das Publikum zu informieren. Der Blick in das Siegener Anzeigenblatt vom 13. Juli 1869 zeigt eine Anzeige: „Den geehrten Bewohnern Siegens und Umgegend zeige ich hierdurch ergebenst an, dass ich seit 1. Juli die bisherige Wrede’sche Apotheke käuflich übernommen habe. Max Groschuff, Besitzer der Hirschapotheke in Siegen“
 

Der Betrieb der Hirschapotheke

Während sich der deutsch-französische Krieg 1870/71 bereits abzeichnete, hatte der Apotheker Groschuff ehrgeizige Pläne für seine Apotheke. Mit zwei Anzeigen kündigte er – offenbar wegen der Konkurrenz, die sich im Anzeigenteil spiegelte - an, Mineralwasser produzieren zu wollen:

Am 28. Juni war es also geschafft. Die Hirschapotheke war nun also auch eine „Anstalt für künstliche Mineralwässer“. Wenige Tage zuvor schwebte die Apotheke in großer Gefahr: In der oberen Kölner Strasse war in der Nacht zum 8. Juni ein Brand ausgebrochen, dem sechs Häuser zum Opfer fielen – auf der der   Apotheke gegenüberliegenden Seite.
 

Die Familie Groschuff-Ludolph

LU 13nach


In dem Apotheken-Hause am Markt wohnte, so die bisherigen [2009] Erkenntnisse die Familie Groschuff. Dass für einen stadtbekannten, renommierten Apotheker die Geburt seiner Kinder in die Zeitung gehört, scheint selbstverständlich. Dies allerdings geschah im Siegener Kreisblatt nicht per Anzeige, sondern in einer Aufstellung, die wie andere in gewissen Zeitabständen die Geburts- und Sterbefälle in der Stadtgemeinde und in der Landgemeinde  zusammenfassten. Bertha Sophie Elisabeth Emma Groschuff vom 29. Juli 1870.  Der Taufbucheintrag ist erhalten: Elisabeth wurde nachmittags um halb drei geboren. Bei der Taufe waren Zeugen: Joh. Ludwig Groschuff, Stadtgerichtsrath in Berlin, Bertha Fuhrmann, ledig in Berlin, Sophie verehelichte Ludolph in Limburg, Emma verehelichte Nettmann daselbst.[Quelle: Kirchenarchiv Siegen, 15.11.2007] „Else“, wie sie genannt wurde, wurde in den deutsch-französischen Krieg hineingeboren. Frankreich hatte Deutschland am 16. Juli den Krieg erklärt.

Wirtschaftlich war das Siegener Leben dieser Jahre geprägt vom Untergang einer Uhrenfabrik und einer Reihe neuer Firmen zur Herstellung verzinkter Haus- und Küchengeräte, darunter Mülleimer und Papierkörbe, einer Dampfkesselfabrik, Rohrleitungs-und Apparatebau, einer Drahtstifterei und einer Feuerverzinkerei.

Die Zeitungen der beiden Kriegsjahre waren voll mit Meldungen über den Krieg, die Siege, die Gefallenen, die Verwundeten.  In Anzeigen des Siegener Kreisblattes tauchte hin und wieder auch der Name Thomas auf.  Der Amtmann Thomas aus Netphen nämlich veröffentlichte auch „wichtige“ Mitteilungen im Siegener Kreisblatt. Es wurden Bauarbeiten ausgeschrieben, gekörte Stiere aufgeführt, alles, was in Ort und Gemeinden von Netphen so wichtig war, aber eben auch im Kreisblatt als amtlichem Anzeiger erscheinen musste.In einer Anzeige vom 26. August 1870 sagt der Amtmann Thomas den „patriotisch gesinnten Gebern“  und den Spendensammlern aus seinem Amtsbezirk mit seinen vielen kleinen Gemeinden „öffentlich“ Dank. Ob es eine direkte Bekanntschaft zwischen dem Amtmann Thomas und seiner Familie, also auch seines Sohn Wilhelm, der ja in Siegen in die Schule gegangen war,  in der Ausbildungszeit, mit den Besitzern der Hirschapotheke zum Beispiel als Kunden der Apotheke gab, ist [2009] nicht bekannt.

Wie weit wirkte der Krieg in das Leben des Apothekers und der Familie Groschuff? In Siegen gab es sogar einen regelrechten Kriegerverein, der 1871 ein Fest veranstaltete.Ob der Apotheker Groschuff als Apotheker und damit wichtiger Bürger der Stadt an derartigen Feiern teilgenommen hat? Hatte Groschuff als Apotheker einen höheren Umsatz infolge der zu pflegenden Verwundeten? Konnten diese mit Arzneien versorgt werden, die durch die Spenden, die z.B. im Netpherland gesammelt worden waren?
 

1872 wurde das zweite Kind der Familie Groschuff geboren: Max Ludwig Carl Groschuff. Die Urkunde weist aus: Max Ludwig Carl Groschuff wurde morgens um 4 geboren. Bei seiner Taufe waren anwesend als Zeugen: Friedrich Wilhelm Ludolph, Kaufmann in Limburg, Marie Ludolph, daselbst, Stadtgerichtsrath Ludwig Groschuff in Berlin, Anna verehelichte Nitze geb. Groschuff daselbst, Major Julius Banche in Coblenz, Bankvorsteher Swobodain Siegen [Quelle: Kirchenarchiv Siegen, 15.11.2007]. Von Max Ludwig Carl Groschuff ist in den Familienunterlagen nichts [Stand: 8.01.2009 ] zu finden gewesen. Die Vermutung geht in zwei Richtungen: Entweder hat er nur ein recht kurzes Leben gehabt oder aber er ist nach seiner Ausbildung überhaupt nicht mehr mit seiner Familie in Kontakt getreten. Für die erste Variante spricht, dass er weder bei den Meldekarten noch in der überlieferten Post und dgl. noch bei Photos erwähnt wird. Zudem vergibt das Ehepaar den Vornamen Max noch einmal und zwar an den 1876 geborenen Sohn. [Diverse weitere Recherchen, u.a. im Siegener Kirchenarchiv und im Landeskirchenarchiv in Bielefeld sowie im Personenstandsarchiv in Detmold ergaben keine Aufklärung.]

1874 kam das dritte Kind, der zweite Sohn zur Welt: Wilhelm („Willy“) Heinrich Eduard Max Groschuff. Bei der Taufe am 18. Februar 1875 waren anwesend: Rentner Friedrich Wilhelm Ludolph, Fabrikbesitzer H. Nettmann in Limburg [an der Lenne], Stadtgerichtsrath Groschuff, Kaufmann Eduard Nitze, beide in Berlin [Quelle: Kirchenarchiv Siegen, 15.11.2007]. 

Ein dritter Sohn wurde 1876 geboren: Paul Franz Max Groschuff. Als Wohnort der Eltern des "vormittags" geborenen Paul Franz Max wird im Taufbuch "Siegen am Markt" angegeben. Bei der Taufe waren anwesend: Stadtgerichtsrath Ludwig Groschuff in Berlin, Baurath Franz Steegmann in Posen, Hedwig Nettmann in Limburg, Paul Nettmann..Realschüler in Siegen [Aus der Hohenlimburger Nettmann-Familie] [Quelle: Kirchenarchiv Siegen, 15.11.2007]. Max wurde später Apotheker in Berlin. 
 

Zum Zeitpunkt der Geburt von Max Groschuff arbeitete Wilhelm Jacob Thomas schon bei Apotheker Max Groschuff.  Im Jahr 1875 kreuzten sich spätestens die Wege von  Wilhelm Thomas  mit denen von Max und Bertha Groschuff, geb.Ludolph kreuzten. Wenn sie sich nicht privat kannten, dann vielleicht in der Beziehung Apotheker Groschuff – Kunde Thomas, denn so viele Apotheken gab es ja, wie wir gesehen haben nicht.

Nachkommen Groschuff/Ludolph

V 2-22